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Informationen

Wir sind das spezielle Bildportal für Städte-Fotos, Fotos von Sehenswürdigkeiten/Bauwerken und klassischen Postkartenansichten aller deutschen Städte.

Sie können sofort nach Ihrer Registrierung beginnen, Fotos aus Ihrer Stadt über uns zu präsentieren und zu verkaufen.

Fotografieren Sie im Vorbeigehen die wichtigsten Sehenswürdigkeiten und Bauwerke Ihrer Stadt und erstellen zielgerichtet auch von Kunden angeforderte Bilder bequem vor Ihrer Haustüre.

Laden Sie Ihre Bilder hoch und tragen Sie mit unserem komfortablen Vertextungssystem die Stichworte zu den Fotos ein.

Wir verkaufen Ihre Fotos im ersten Schritt ab 1,- € an Endkunden wie Postkartensammler und Städtereisende/Kulturinteressierte und im zweiten Schritt an Presse, Verlage, Tourismusanbieter, Reiseveranstalter, Städte und Kommunen für entsprechend höhere Honorare.

Sie erhalten faire 50% des Nettoverkaufserlöses.

Erzielen Sie keine Punkte oder Kommentare/Lob für Ihre Fotos sondern verdienen Sie bares Geld.

1.) Motiv-und Datei-Informationen:



Erstellen Sie die Motive, die Sie von der klassischen Ansichtskarte her kennen:

Sehenswürdigkeiten, Kirchen, Rathäuser, Firmengebäude, Parks, Schlösser und Burgen…, eben nur das klassische „Schönwetterfoto“

Wir erlauben keine Rohdaten sondern nur bearbeitete und beschnittene Fotos mit geraden Linien, die unseren Dateivorgaben genügen.

Das Seitenverhältnis der Normalformate muss innerhalb 2:3 und 3:4 liegen, egal ob als Hoch oder Querformat (Panoramafotos zwischen 1:2 und 1:4).

Alle Bilder müssen eine kleinste Seitenlänge von 1181 Pixeln besitzen und dürfen maximal 6 Megapixel gross sein (2000 x 3000 pixel).

Jede Datei muss mindestens 948 kb gross sein und nur JPG-Dateien mit der Dateiendung .jpg sind erlaubt.

2.) In Zahlen:



Dateivorgaben

3.) Informationen zu Urheberrecht/Kunsturheberrecht/Markenrecht



Diese Schutzrechte erlauben, dass Sie folgende Motive bei uns hochladen dürfen:

Prinzipiell Fotos aller Gebäude und Landschaften (bis auf die unten genannten Ausnahmen) sowie rechtlich geschützter Bauwerke/Kunstwerke, wie z.B. Statuen, Brunnen, Fassaden, Fassadenmalereien…, die sich bleibend an öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen befinden und die man ohne Hilfsmittel wie Leitern oder ähnl. fotografieren kann. Dabei ist grundsätzlich nur die äussere Ansicht rechtlich erlaubt. Innenansichten sind nur erlaubt, wenn eine Abbildung keine Rechte verletzt oder wenn eine schriftliche Genehmigung vorliegt, die das Fotografieren, das kommerzielle Veröffentlichen und den kommerziellen Verkauf erlaubt.

Folgende Motive dürfen Sie nicht bei uns hochladen, da die Schutzrechte den kommerziellen Verkauf von Fotos dieser Motive verbieten:

-keine militärischen Anlagen/Fahrzeuge
-keine Luftaufnahmen, die die Sicherheit gefährden oder in die Privatsphäre eingreifen
-keine Fotos von und auf Privatgeländen und Innenaufnahmen von Gebäuden (dazu gehören unter anderem: öffentliche Einrichtungen, Firmen, Privatgebäude, Sportstätten, Veranstaltungen, Konzerte, Shoppingcenter, …), sofern Sie nicht im Besitz einer schriftlichen Genehmigung sind, die Ihnen das Fotografieren und kommerzielle Veröffentlichen erlaubt.
-keine Tierparks/zoologischen Gärten
-keine Bahnhöfe
-keine Betriebs-/Firmengelände
-keine urheberrechtlich geschützten Gegenstände wie Dokumente, Illustrationen, Stadtpläne, Reproduktionen, Bild vom Bild…
-keine Kunstwerke und durch Rechte geschützte Bauwerke
-keine künstlerisch gestaltete Gebrauchsgegenstände, Produkte und Designgegenstände
-keine patentierten/eingetragenen Warenzeichen/Marken, Comicfiguren

4.) Lesen Sie hier konkrete Listen „verbotener Fotos“:



Keine Fotos folgender Produkte und Logos:

Adidas
Nike
Puma
Disney-Figuren (DisneyLand/DisneyWorld)
Coca Cola
McDonald's-Läden, insbes. das „M"
Barbiepuppen
Emmy/Grammy Award/Oscar Trophäen
Olympia
ICE Deutsche Bahn
TGV (Französischer Hochgeschwindigkeitszug)
Japanischer Hochgeschwindigkeitszug
Britisches Concorde - Flugzeug
Harley Davidson
BMW
Mercedes/DaimlerChrysler
Chevrolet
Mustang
Maserati
Ferrari
Porsche
Rolls Royce
Thunderbird
Indy 500 - Autorennen
NASCAR - Bilder der Autos und der Rennen
Major League - Sport Aufnahmen

Keine Fotos dieser Gebäude:

Gebäude und Parks der zum Besitz der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg (Charlottenburg, Potsdam, Sanssouci….)
Sony-Center Berlin
Hundertwasser-Häuser
Reichstag-Kuppel Berlin,
Gebäude von F. Gehry
Köln-Turm
Kölner Zoo
Museen von innen
Eiffelturm bei Nacht (Lichtinstallation ist geschütztes Kunstwerk)
Empire State Building
FlatIron Building
Sears Tower
Chrysler Building
CN-Tower Kanada
Tupperware Tower
Universal Studios
Las Vegas - Haupthotels NY und MGM-Hotel
Rock & Roll Hall of Fame
Rockefeller Center Gebäude und Skulpturen
San Diego - Zoo
Sea World Florida & Kalifornien
Schwanenboote im Boston Public Garden
London Eye - Millennium Wheel
Louvre und IM Pei's Pyramide Paris
Opernhaus Sydney
U-Bahn-Schild: Piccadilly Circus London
National Bibliothek Paris
Aboriginees Australien
Indianer USA
alle öffentlich ausgestellten Kunstobjekte, die nicht dauerhaft sind (z.B. Christo )

Verbotene Personenfotos:

-Fotos von Personen, von denen keine schriftliche Einverständniserklärung vorliegt und die nicht unter die Ausnahmen von §22, §23 KunsturheberrechtGesetz fallen.

-Fotos, die in die Privatsphäre/Intimsphäre eingreifen oder die zu einer Personengefährdung führen könnten.

-Fotos, auf denen die abgebildeten Personen Hauptbestandteil und nicht nur Beiwerk sind.

Die genannten Listen sind nur Anhaltspunkte und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, im Zweifel sollten Sie sich gezielte Informationen oder eine entsprechende Erlaubnis beim Besitzer oder Eigentümer der abgebildeten Motive oder bei den abgebildeten Personen einholen.

5. Info für Fotografen zu Gewerbe und Einkommen/Umsatzsteuer:



www.special-photo.de – www.stadt-postkarte.de

( Kein Gesetzestext, daher ohne Gewähr, Stand 1.1.2009 )


Jeder kann jederzeit eine Rechnung über eine erbrachte Dienstleistung wie z.B. für ein "Fotohonorar" schreiben.

Steuernummer: Jeder, der eine Rechnung schreibt, muss bei dem für ihn zuständigen Finanzamt ( formlos, per Telefon ) eine Steuernummer beantragen. Diese ihm zugewiesene Steuernummer muss auf jeder Rechnung angegeben werden, wenn die Rechnungssumme 100,- € übersteigt.

Umsatzsteuer-ID: Eine Umsatzsteuer-ID muss zusätzlich nur der beantragen, der ausserhalb Deutschlands grenzüberschreitende Geschäfte betreibt oder Rechnungen schreibt. Diese ihm zugewiesene Umsatzsteuer-ID muss dann anstelle der Steuernummer auf jeder Rechnung angegeben werden.

Einkommensteuererklärung: Jeder muss ab Beantragung seiner Steuernummer unabhängig von der Höhe seiner Einnahmen für das entsprechende Jahr eine Einkommensteuererklärung bei seinem Finanzamt einreichen ( Frist beachten, Info beim Finanzamt ). In dieser Einkommensteuererklärung müssen alle Einnahmen angegeben werden, diese werden entsprechend versteuert.

Einkommensteuerpflicht: Einkommensteuerpflichtig ist, wer im laufenden Kalenderjahr mehr als 7.664 €uro einnimmt.

Umsatzsteuerausweis: Auf jeder Rechnung muss der für den Fotografen gültige Steuersatz 0 %, 7 % oder 19 % ausgewiesen werden.

Mehrwert-/Umsatzsteuersatz: Der für einen Fotografen gültige Steuersatz beträgt:

a. 0 %, wenn der Umsatz im vergangenen Jahr 17.500 €uro nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr 17.500 €uro ( per Antrag mit der Ausnahme des § 19 UST-Gesetz, sog. Kleinunternehmerparagraph 50.000 €uro ) vermutlich nicht übersteigen wird. ( Man ist nicht UST-pflichtig )

b. 7 %, wenn der zu erwartende Umsatz im laufenden Jahr 17.500 €uro ( per Antrag mit der Ausnahme des § 19 UST-Gesetz, Kleinunternehmerparagraph 50.000 €uro ) vermutlich übersteigt und das Honorar für eine nichtgewerbliche Nutzung der Fotos ( ein Verkauf des Copyright zum Abdruck in irgendeinem Medium) berechnet wird, wenn man also ein „Copyright“ verkauft oder „mit verkauft“ oder wenn man als Künstler Fotos verkauft. ( Man ist ermässigt UST-pflichtig )

c. 19 %, wenn der zu erwartende Umsatz im laufenden Jahr 17.500 €uro (per Antrag mit der Ausnahme des § 19 UST-Gesetz 50.000 €uro) vermutlich übersteigt und das Honorar für ein gewerbliches Foto wie ein Verkauf einer Ware (ein Verkauf eines dinglichen Gegenstandes wie Papierbild, Poster, …) berechnet wird. ( Man ist voll UST-pflichtig )

Gewerbeanmeldung: Ein Gewerbe muss nur der anmelden, der gewerblich fotografiert. Gewerblich fotografieren bedeutet, dass man ein Gewerbe betreibt, z.B. dass man mit einem Ladengeschäft niedergelassen ist. Als Gewerbe gelten somit nur ganz bestimmte Fotografen, wie Portrait-fotografen, Werbe-Fotografen, o.ä…, nicht aber Künstler oder Pressefotografen.

Freiberufler: Andere Fotografen sind sogenannte „Freiberufler“. Diese sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Der Status des Freiberuflers gilt lt. § 18 des Einkommensteuergesetzes (relativ willkürlich) für gewisse Berufsgruppen wie Fotografen, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Journalisten, Künstler, Schriftsteller, Lehrer, usw… . Diese Freien Berufe haben auf der Grundlage besonderer schöpferischer Tätigkeit oder beruflicher Qualifikation die persönliche, eigenverantwortliche Erbringung von Dienstleistungen gewisser Art im Interesse der Auftraggeber oder der Allgemeinheit zum Inhalt.

Diese Informationen sind frei formuliert und entsprechen nicht der gesetzlichen Formulierung, daher kann sich in keinem Fall darauf berufen werden. Da sich Zahlenangaben und Gesetze laufend ändern können, sollten Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt und Ihrem zuständigen Gewerbeamt aktuell informieren. Weitere Informationen gibt es bei der zuständigen Geschäftsstelle der IHK, HWK und der entsprechenden Berufsgenossenschaft.

Achtung: Diese Information darf nur unverändert frei kopiert und weiter gegeben werden,
wenn die Quelle: www.special-photo.de – www.stadt-postkarte.de genannt wird.

Weiterführende Informationen:

zum Kunsturheberrecht (inkl. Bildnisrecht/Recht am eigenen Bild/Persönlichkeitsrecht):



zum Urheberrecht (inkl. Urheberpersönlichkeitsrecht/Nutzungsrecht):



zum Markenrecht:



Zur Datenbank aller Gesetze und Verordnungen des Bundesministerium der Justiz:



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